Im Juli 2002 gründete Herr Tobias Link die Anwaltskanzlei Tobias Link. Im Juni 2003 trat Rechtsanwalt Holger André ich in die Kanzlei ein. Im März 2004 durften wir eine neue Kollegin begrüßen. Im November 2004 konnten wir eine weitere Kollegin in unser Mitarbeiterteam aufnehmen. Beide Rechtsanwältinnen bearbeiteten vor allem familienrechtliche Mandate. Wegen Nachwuchses haben beide Anwältinnen nach einiger Zeit ihre Tätigkeiten in der Kanzlei eingestellt. Ende des Jahres 2013 trat Herr Tobias Link aus der Kanzlei aus, weil er zum Bürgermeister der Stadt Löffingen gewählt wurde. Rechtsanwalt Holger André führt unter der Firmierung Holger André Anwaltskanzlei seine Kanzlei weiter.
Von Beginn unserer Tätigkeit an, also seit dem Jahr 2003 hatten wir die Rechtsgebiete unter den Anwälten aufgeteilt. Das hatte den großen Vorteil, dass die Kanzlei den Mandanten ein recht breites Spektrum anbieten konnte und sich jeder der Anwälte zugleich auf nur einige Rechtsgebiete konzentrieren konnten.
Meine Referate waren das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht (WEG) und das Straßenverkehrsrecht.
Aufgrund meiner Beratungstätigkeit bei Haus und Grund Strohgäu e.V. in Ditzingen erschien es konsequent, zusätzlich den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu machen. Am 08.08.2011 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer Stuttgart dann den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Alle 3 genannten Rechtsgebiete (Arbeitsrecht [Tätigkeitsschwerpunkt], Miet- und Wohnungseigentumsrecht [Fachanwalt] und Verkehrsrecht (Tätigkeitsschwerpunkt]) haben bis heute meine besondere Aufmerksamkeit und prägen meinen Alltag.
Was bedeuten die Qualifikationen Tätigkeitsschwerpunkt und Fachanwalt?
Unter dem Folgenden Link finden Sie eine Erklärung: https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/.
Rechtsanwalt Holger André
Ich bin 1969 geboren, verheiratet und habe zwei Kinder.
Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität in Mannheim mit Schwerpunkt Versicherungsrecht studiert. Danach folgte das Referendariat im Bezirk des Landgerichts Stuttgart mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts bin ich zusätzlich Fachanwalt.
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