In diesem Rechtsgebiet berate ich in den Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber.
Dabei erstelle ich Arbeitsverträge, prüfe Arbeitsverträge und berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub. Im Schadensfall begleite ich Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide Seiten sind mir geläufig.
Weitere Schwerpunkte habe ich im kirchlichen Arbeitsrecht und zwar sowohl in Bezug auf den einzelnen Arbeitsvertrag, als auch in Bezug auf Mitarbeitervertretungen.
Häufige Aspekte meiner anwaltlichen Beratung und gerichtlichen Vertretung sind Mietrückstand, Mietminderung wegen z.B. Schimmel, Betriebskosten und Kündigungen z.B. wegen Eigenbedarf.
Im Mietrecht bin ich außerdem Fachanwalt.
Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf einer Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung und der Wirtschaftsplan sind nicht immer richtig.
Wenn ein Beschluss nicht innerhalb eines Monats (ab dem Tag der Eigentümerversammlung) bei Gericht angefochten wird, wird der Beschluss bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig war.
Rufen Sie also rechtzeitig an +49 711 83 30 01+49 711 83 30 01 wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses haben.
Im Wohnungseigentumsrecht bin ich außerdem Fachanwalt.
Im Straßenverkehrsrecht befasse ich mich hauptsächlich mit dem zivilrechtlichen Teil, also mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall (z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Sachverständigenkosten).
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