Für den Anspruch entscheidend ist:
- Nutzungswille
- Nutzungsmöglichkeit
- Kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
- Kfz muss tatsächlich gebraucht worden sein
In der Praxis bereiten 2 Dinge immer wieder Probleme:
- Der Kunde nimmt einen Mietwagen in der gleichen Klasse wie sein verunfalltes Fahrzeug und das hat dann in der Regel zur Folge, dass die Kosten nicht vollständig ersetzt werden. Hintergrund ist, dass für die Zeit, in welcher ein Mietwagen benutzt wird, das eigene Fahrzeug, das sich in der Reparatur befindet, nicht abgenutzt wird. Man erspart also Aufwendungen. Diesen Vorteil kompensiert man in der Regel dadurch, dass man in der Regel eine oder besser 2 Klassen tiefer einen Mietwagen mietet. So werden die ersparten Aufwendungen kompensiert.
Das 2. Problem ist, dass die Höhe der Mietwagenkosten bei den Gerichten nicht einheitlich nach einer bestimmten Tabelle als erforderlich und angemessen bewertet werden.
Wenn Sie verletzt wurden, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Schmerzensgeld beanspruchen. Sehr hilfreich dabei ist, dass Sie vom Tag des Unfalls an ein Tagebuch führen, in welchem Sie den Heilungsverlauf und die Intensität der Schmerzen, bzw. Beeinträchtigungen dokumentieren.
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